
Hinweise:
Onlineshop Förderung go-digishop
Die digitale Weiterentwicklung betrifft alle Onlineshop Betreiber. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es wichtig, Onlineshops immer auf dem neusten Stand zu halten. Das stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk vor eine große Herausforderung. Hier fehlen in der Regel die erforderlichen Kapazitäten, um entsprechende Aktivitäten zielgerichtet, erfolgreich und rechtzeitig durchzuführen.
Hier setzt das Förderprogramm go-digishop an. Für go-digishop begleiten wir Unternehmen und Selbständige von der Analyse bis hin zur Umsetzung der erforderlichen Schritte. go-digishop bietet den Unternehmen eine unbürokratische und praxisnahe finanzielle Unterstützung.
Dabei wird die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragstellung bis hin zur Berichterstattung für die geförderten Unternehmen übernommen.
Wer wird gefördert?
Begünstigte Unternehmen oder Selbständige können die Förderung von Agenturleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• weniger als 250 Mitarbeiter
• Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 50 Mio. Euro
• Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Gefördert werden Agenturleistungen zur Neuerstellung von Onlineshops und zur Migration auf eine andere Onlineshop Version aus folgenden Bereichen:
• Analyse und Beratung
• Designarbeiten
• Programmierungen
• Konfigurationsarbeiten
• Migrationsarbeiten
Wie hoch ist die Förderung?
Agenturleistungen werden mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.200 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Die Förderquote hängt von der Art der Arbeiten ab. Beratungs- und Koordinationsarbeiten werden mit 50%, Designarbeiten mit 40%, Konfigurations-, Analyse- und Migrations- und Testarbeiten mit 30% gefördert. Die Höchstfördersumme beträgt 12.000 Euro. Das begünstigte Unternehmen trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 20 Arbeitstag in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten.
Wie erfolgt der Ablauf?
Interessierte Unternehmen füllen das umseitig abgedruckte Antragsformular aus und senden dieses per E-Mail an antrag@go-digishop.de oder per Fax an 05208 28695-55. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung der Angaben. Eine Bewilligung erfolgt nur, bis das Förderkontigent aufgebraucht ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie im Anschluss einen Fördergutschein per E-Mail zugesandt. Dieser wird außerdem bei dem verrechnenden Unternehmen hinterlegt. Die Förderung wird dort automatisiert verrechnet.